Reblogged from Aus Liebe zur Freiheit:
Darüber wollte ich schon länger etwas bloggen, aber irgendwie brauche ich für sowas immer einen konkreten Anlass, und der kam heute morgen über meinen Feedreader. Heise berichtet darüber, dass einem verurteilten Straftäter nicht der Zugang zum Internet gesperrt werden darf:
Anlass für das Urteil war der Fall eines 55-jährigen Voyeurs. Er war verurteilt worden, weil er mit einer in einer Shampoo-Flasche mit einem Loch versteckten Handykamera ein vierzehnjähriges Mädchen beim Duschen fotografiert hatte.
Endlich mal Zeit gefunden, diesen Text von Antje Schrupp zu lesen. Fand ich klasse! Ich finde diese (angeblich oft aufkommende) Frage unter Privilegierten, ob mensch sich überhaupt äussern /was tun dürfe zu... *insert Machtverhältnis wo die Person privilegiert ist* - also ich finde, diese Frage ist eigentlich auch so ein Kreisen um den Bauchnabel des Privilegierten. Und indirekt auch ein wenig ein Betteln um Absolution "Wenn die (Unterdrückten XYZ) mir explizit sagen, ich DARF mitmachen, dann bin ich aber einer von den Guten, zertifiziert!" Allein wieviele Blogbeiträge sich damit befassen inzwischen.